Gaswerkareal-Grundeigentümerbereinigung_5, 19.09.2016
Damit die Stadt den Planungsprozess selber in die Hand nehmen kann und die entstehenden Planungsmehrwerte abschöpfen kann, müssen die Grundstückesteile, die das ewb nicht mehr benötigt, möglichst schnell in das Eigentum der Stadt Bern zurückgeführt werden.